Vollmachten und Verfügungen

Vollmachten und Verfügungen – Die größten Irrtümer: Vollmachten; mit diesem Thema hat sich fast jeder schon einmal gedanklich beschäftigt und dann den  Gedanken aus verschiedensten Gründen doch wieder zur Seite geschoben. Denn:

„Ich habe doch Angehörige.“

  • Angehörige sind nicht automatisch Bevollmächtigte. Dies gilt nur im Verhältnis zwischen Eltern und unmündigen Kindern. Alle anderen Personen müssen eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Zweifel wird diese gerichtlich festgelegt.

„Das kommt doch erst im Alter auf mich zu.“

  • Unfälle und Krankheiten passieren in jedem Alter. Burn-Out, Depressionen oder zeitweise Angewiesenheit auf einen Rollstuhl sind nur einige Beispiele in denen die Unterstützung durch einen Betreuer notwendig wird.  Wenn man dann nicht auf die Hilfe von Fremden angewiesen sein möchte, kann in einer Betreuungsverfügung einfach und klar geregelt werden wer als Betreuer zuständig sein soll. Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung können sogar miteinander verbunden werden.

inilife arbeitet auf diesem Gebiet Hand in Hand mit Jura Direkt, einem speziellen Servicedienstleister für die rechtliche Vorsorge, zusammen. Jura Direkt ist bundesweit tätig.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung JURA DIREKT

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren

inilife-versicherungsmakler.juradirekt.com

Begrifflichkeiten:

  • Vorsorgevollmacht: Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft einer anderen Person erteilte Vertretungsmacht. Sie wird im Regelfall durch Erklärung des Vollmachtgebers (Sie) gegenüber der zu bevollmächtigenden Person (Vertrauensperson) erteilt. (bmjv Publikation: Betreuungsrecht)
  • Betreuungsverfügung: Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass eine hilfsbedürftige Person Unterstützung durch einen Betreuer erhält, der ihre Angelegenheiten in einem gerichtlich genau festgelegten Aufgabenkreis rechtlich besorgt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben. (bmjv Publikation: Betreuungsrecht)
  •  Patientenverfügung: Patientenverfügung (1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung),… (§ 1901a BGB)

Geplante und Ungeplante Auszeiten

Viele vergessen außerdem, dass Vollmachten nicht nur im Krankheitsfall sinnvoll sind, auch bei zum Bespiel einem längeren Auslandsaufenthalt ist es sinnvoll eine Bevollmächtigte Person zu Hause als Ansprechpartner zu haben.

Erfahrungsbericht: Direkt nach meinem Studium ging ich auf Weltreise, nach zwei Monaten wurde beim Bezahlen mit der Kreditkarte diese kopiert. Ich konnte Sie sofort sperren und dank Visa die Zahlungen zurück fordern aber die Karte war endgültig gesperrt. So war es gut, dass mein Vater zu Hause eine neue Karte beantragen und diese mir zuschicken konnte.

Vorsorgeregister

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht benötigen im Normalfall keine notarielle Beurkundung (Außnahmen: Immobilienübertragung, Handelsregister-Eintragung). Sie sollten allerdings immer im Vorsorgeregister hinterlegt werden. Das Vorsorgeregister ist, nicht erst im Notfall,  die erste Anlaufstelle für Behörden und Ärzte.

inilife bietet Ihnen hierfür die perfekte Lösung. Wir arbeiten Hand in Hand mit Jura Direkt, einem speziellem Servicedienstleister für die rechtliche Vorsorge. Ihre Vorsorgedokumente werden in Zusammenarbeit mit Fachanwälten nach Ihren persönlichen Wünschen aufbereitet und fertig gestellt. Nach Wunsch, können Sie jederzeit Änderungen vornehmen, egal in welchen Bereichen.

Ihre Dokumente werden beglaubigt zur Eintragung an das Vorsorgeregister weitergeleitet, inklusive Aktualisierungen.

Weitere individuelle Vorteile erläutern wir mit Ihnen gerne im persönlichen Gespräch in unserem Büro in Sankt Augustin.

YouTubeFacebook