Rauchmelderpflicht dient nicht nur zum Schutz der Bewohner

Gesetz12.01.2017    Vor einigen Jahren wurde das Gesetz verabschiedet, jetzt wird es ernst. Bis zum 31.12.2016 müssen alle Wohnungen/Häuser in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

„(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben….“­­­­1

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:

Welche Rauchmelder sind zulässig?

„Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die nach der DIN EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und ein entsprechendes CE-Zeichen tragen….“2

Installation/Inbetriebnahme?

Die Rauchmelder müssen nach der jeweiligen Bedienungsanleitung montiert und in Betrieb genommen werden. Zusätzliche wichtige Hinweise zur Installation weist die Anwendungsnorm DIN 14676 auf.3

Wer trägt die Verantwortung?

Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich, der unmittelbare Besitzer trägt die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft. Eine Ausnahme gilt, falls der Eigentümer die Verpflichtung der Betriebsbereitschaft bis zum 31.03.2013 selbst übernommen hat.4

Kann die Versicherung im Schadensfall bei fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Rauchmeldern die Leistung kürzen?

Grundsätzlich fungieren Rauchmelder als Frühwarnsystem für Personen in der Wohnung, daher können sie nicht für die Vermeidung von Sachschäden eingesetzt werden5. Da Immobilieneigentümer mit dem Abschluss der Gebäudeversicherung laut Paragraf 8 des GDV-Grundvertrags zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“, verpflichtet sind, können im Schadensfall Leistungen mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit allerdings trotz allem entfallen oder gemindert ausfallen.6 Bisher liegen keine Urteilssprüche in dieser Hinsicht vor, es ist jedoch zu empfehlen sich rechtzeitig mit Rauchmeldern auszustatten um keine Kürzung des Versicherungsschutzes zu riskieren.

Falls Unklarheiten bezügliche Ihrer persönlichen Gebäudeversicherung bestehen, freue ich mich wenn Sie einfach auf mich zukommen.

WICHTIG:

Die Informationen dienen zur Orientierung, eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Pflicht wurde inzwischen in allen Bundesländern beschlossen, wobei die Übergansfristen sowie die Verantwortlichkeiten variieren.7

Quellenangaben:
1,4 Zitat, Vgl: BauO NRW §49 abs7
2, 5 Zitat, Vgl: http://www.mbwsv.nrw.de/service/Rauchwarnmelder_FAQs/Mischmodell-FAQs-kompakt-29-11-2012-mit-Aendg-d-STS.pdf  (04.01.2016)
3 Vgl: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater/normen-richtlinien/anwendungsnorm-din-14676/ (04.01.2016)
6 Vgl: http://www.finanzen.de/gebaeudeversicherung/rauchmelder (04.01.2016)
7 Vgl: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/ (04.01.2016)

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